Kosten
Für gesetzlich- und privat Versicherte:
Meine Leistungen rechne ich beim Interesse an einen Pflegegrad, oder falls Sie schon einen besitzen sollten, direkt kostenlos mit Ihrer jeweiligen Pflegekasse ab.
Aktuell besitze ich keine direkte Abrechnungsgrundlage, um mit der AOK, DAK, BKK Firmus, Audi BKK, sowie der Bahn & See BKK abzurechnen. Des Weiteren besitze ich auch für alle privaten Pflegekassen keine direkte Abrechnungsgrundlage. Daher kann ich für diese Versicherten meine Leistungen nicht kostenlos anbieten.
Unabhängig davon können die Versicherten der genannten Pflegekassen auch selbstverständlich meine Dienstleistungen auf Privatrechnung in Anspruch nehmen. Diese wird Ihnen im Anschluss von mir ausgestellt.
Gerne können Sie sich auch bei Ihrer jeweiligen Pflegekasse nach einem Beratungsgutschein für eine §7a Beratung nach SGB XI erkundigen.
Allgemeine Informationen zur Abrechnung:
Im telefonischen Erstgespräch besprechen wir Ihre individuelle Situation und die damit verbundene Abrechnungsgrundlage.
Sollten die Vorraussetzungen für einen Pflegegrad bei Ihnen nicht erfüllt sein, können Sie meine Leistungen natürlich auch gerne als Privatrechnung begleichen.
Mein Honorar beträgt 60€ / h + zzgl. 0,30€ / km. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt. Jede angefangene Viertelstunde wird mit einem Viertel des Stundensatzes berechnet.
Bei Fragen zur Abrechnung sprechen Sie mich gerne an.
Die Privatrechnung können Sie bei Ihrer persönlichen Steuererklärung entweder als außergewöhnliche Belastung, oder über den Pflegepauschbetrag geltend machen.
Voraussetzung hierfür ist ein anerkannter Pflegegrad, oder eine chronische Erkrankung.
Für nähere Informationen zum Thema Steuererstattungen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.